Eine übliche Definition von Wohnfläche innerhalb der Gebäudeversicherung *
  Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Wohnräume einschließlich Wintergärten, Hobbyräume und 
  Arbeitszimmer (auch gewerblich genutzte Räume).
  Nicht eingerechnet werden Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller- und Dachräume
  (soweit nicht zu Wohnzecken oder sonstigen Zwecken ausgebaut). Bei
  richtiger Angabe der so ermittelten Gesamtwohnfläche wird kein Abzug wegen Unterversicherung 
  vorgenommen.
  * Bitte beachten Sie, dass es leicht unterschiedliche Definitionen im Markt gibt