Eine übliche Definition von Wohnfläche innerhalb der Gebäudeversicherung *
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Wohnräume einschließlich Wintergärten, Hobbyräume und
Arbeitszimmer (auch gewerblich genutzte Räume).
Nicht eingerechnet werden Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller- und Dachräume
(soweit nicht zu Wohnzecken oder sonstigen Zwecken ausgebaut). Bei
richtiger Angabe der so ermittelten Gesamtwohnfläche wird kein Abzug wegen Unterversicherung
vorgenommen.
* Bitte beachten Sie, dass es leicht unterschiedliche Definitionen im Markt gibt