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  > Arbeiitskraft
 
 
 
  Versicherungen der Arbeitskraft
  Hier haben wir für Sie Versicherungen aufgeführt, die allesamt nötig und hilfreich sein 
  können um den größten Vermögenswert Ihres Lebens abzusichern - die Fähigkeit zur Arbeit.
  Es handelt sich um private Versicherungen, die bei Ausfall der Arbeitsfähigkeit eine 
  finanzielle Leistung (eine Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung) erbringen, um den 
  wirtschaftlichen „Schaden“ durch den Ausfall Ihrer Arbeitskraft zu ersetzen bzw. zu 
  minimieren. Da fast alle Menschen von ihrer Fähigkeit zu arbeiten leben und dies in der 
  Regel das größte wirtschaftliche "Vermögen" eines jeden darstellt, gehört diese Absicherung 
  zu den absoluten „Muss-Versicherungen“.
  Wichtige Grundlagen für die Höhe der Beiträge sind der Gesundheitszustand des 
  Antragsstellers, das Alter, das Geschlecht, der Beruf, die Laufzeit der Absicherung und die 
  Höhe der gewünschten Leistungen.
  Hier ein kurzer Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, ihre Qualitäten, ihre 
  Grenzen und die wesentlichsten Gründe für einen Abschluss einer solchen Absicherung.
   
  Berufsunfähigkeitsversicherung
  Diese Form der Absicherung empfehlen wir jedem Menschen. Versichert ist hier immer der 
  individuelle Beruf, der zum Zeitpunkt des möglichen Schadens (Krankheit, Unfall, Verschleiß) 
  ausgeübt wird. Die Versicherungsbedingungen sind von hoher Qualität und sehr 
  verbraucherfreundlich. Sehr wichtig sind hier absolut korrekte Angaben beim Antrag zur 
  Gesundheit und zum Beruf. Es gibt einen großen Wettbewerb zwischen den 
  Versicherungsgesellschaften mit der Folge von teilweise sehr günstigen Beiträgen und sehr 
  guten Versicherungsbedingungen. Die Auswahl zwischen den Angeboten sollte sich an den 
  folgenden Kriterien orientieren: qualitativ hochwertigen Versicherungsbedingungen, 
  Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Thema Berufsunfähigkeit (BU), guter und fairer 
  Schadensregulierung und natürlich auch, aber an letzter Stelle, einem günstigen Beitrag 
  erfolgen.
  Die Versicherung wird in der Form einer "selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung" 
  (SBU oder BU) oder auch als "Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung" (BUZ) angeboten.
  In der SBU wird ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert, in der BUZ wird 
  diese Absicherung z.B. mit einer => Hinterbliebenenversorgung , einer => Rentenversiche-
  rung oder einer Kapitallebensversicherung kombiniert.
   
  Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  Der Begriff " erwerbsunfähig" wird häufig falsch interpretiert. Er bedeutet nicht, dass es 
  ausreicht, in "seinem" zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr tätig sein zu können, sondern 
  dass man darüberhinaus keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. 
  "Erwerbsunfähigkeit" ist auch nicht dasselbe wie "Erwerbsminderung", wie sie z. B. in der 
  gesetzliche Rentenversicherung abgesichert ist. Es besteht aber eine große Nähe beider 
  Begrifflichkeiten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist aufgrund der konkreten 
  Tätigkeitsabsicherung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung immer vorzuziehen. Es ist 
  wesentlich einfacher, "nur" in seinem Beruf "berufsunfähig" zu werden, als in "allen" Berufen 
  "erwerbsunfähig" zu sein.
  Eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung ist evtuell eine sinnvolle Alternativempfehlen, wenn 
  wegen des hohen Risikos des ausgeübten Berufes (z. B. Fliesenleger, Dachdecker) eine 
  Berufsunfähigkeitsversicherung nicht finanzierbar oder auch nicht versicherbar (Künstler, 
  Sportler) ist. Der Beitrag einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegt je nch Beruf ca. 30 % 
  unter dem Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
   
  Grundfähigkeitsversicherung
  Die Grundfähigkeitsversicherung versichert im Gegensatz zur Berufs- oder Erwerbsunfähig-
  keitsversicherung nur bestimmte menschliche Fähigkeiten und nicht den konkreten Beruf 
  bzw. die Erwerbsfähigkeit. Der Leistungsfall tritt hier ein, wenn bestimmte Grundfähigkeiten 
  in Folge einer Krankheit, alterungsbedingtem Verschleiß oder eines Unfalls verloren gehen. 
  Es gibt eine Liste von genau beschriebenen Fähigkeiten, wie z. B. das Sehen, das Sprechen, 
  das Hören, der Gebrauch der Hände, das Gehen, das Sitzen usw.. Aus dieser Liste müssen 
  einzelne oder auch mehrere Fähigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können, damit die 
  versicherte Rente gezahlt wird.
  Der Leistungseintritt ist, im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsabsicherung, klar durch die 
  Aufzählung der versicherten Fähigkeiten definiert. Die Grundfähigkeitenabsicherung ist somit 
  sehr schematisch und nicht so individuell bei der Prüfung einer Leistungspflicht.
  Der Verlust einer Grundfähigkeit muss nicht zwangsläufig auch zum Verlust der Arbeitsfähig-
  keit führen, weshalb weiterhin auch ein Arbeitseinkommen erzielt werden kann. Umgekehrt 
  kann es auch sein, dass die Arbeitsfähigkeit aufgrund einer Erkrankung/Beeinträchtigung 
  verloren geht, dies aber wiederum kein in den Bedingungen aufgezählter Leistungsgrund ist 
  und somit trotz Verlust der Arbeitsfähigkeit keine Rente gezahlt wird.
  Die Grundfähigkeitsversicherung unterscheidet sich sehr stark von der Berufs- und auch von 
  der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese Absicherung kann daher nur unter bestimmten 
  Umständen im Einzelfall eine Alternative zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung 
  sein. Dies gilt speziell bei schwierig zu versichernden Berufen (Künstler, Sportler, usw.) oder 
  bei Einschränkungen der Gesundheit, die eine Absicherung bei der Berufs- oder 
  Erwerbsunfähigkeitsversicherung unmöglich oder zu teuer machen.
  Für uns ist die Grundunfähigkeitsrente daher in der Regel dritte Wahl nach der Berufs- und 
  der Erwerbsunfähigkeitsrente.
   
  Unfallversicherung
  In den Versicherungsbedingungen wir der „Unfall“ wie folgt definiert:
  „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper 
  wirkendes Ereignis/Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
  Schon an dieser Beschreibung ist erkennbar, dass eine Unfallversicherung immer nur zahlt, 
  wenn ein Unfall die Ursache für die körperliche Beeinträchtigung darstellt. Daher sind z. B. 
  in der Regel Krankheiten, Verschleiß oder auch psychische Beschwerden nicht versichert.
  Es können verschiedene Leistungsarten vereinbart werden. Die zentrale Leistung ist jedoch 
  die Invaliditätsleistung. Diese stellt dem Versicherten eine Kapitalsumme zur Verfügung, 
  sollten nach einem Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zurückbleiben. Mit 
  dieser Kapitalsumme können dann Maßnahmen wie beispielsweise behindertengerechter 
  Umbau des eigenen Hauses oder Einkommenseinbußen finanziert werden.
  Eine Unfallversicherung ist eine sehr schematische Absicherung, welche bei einer Antrag-
  stellung nur eingeschränkt die Berufstätigkeit, die Gesundheit, das Geschlecht und eventuell 
  ausgeübte Sportarten berücksichtigt. Die Zahlung einer größeren Kapitalleistung oder einer 
  Rente ist nur vom ermittelten Invaliditätsgrad nach einem Unfall abhängig. Die Fähigkeit zur 
  Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder eines speziellen Hobbys spielt keinerlei Rolle.
  Aus unserer Sicht empfiehlt sich eine Unfallversicherung daher nur als Ergänzungsabsiche-
  rung zu einer Berufsunfähigkeitsrente bzw. für Personen mit erhöhtem Unfallrisiko (aufgrund 
  des Berufes oder Hobbys) oder für bestimmte Personengruppen (Kinder, Rentner) die keine 
  Berufsunfähigkeitsabsicherung erhalten können.
   
  Schwere Krankheitenversicherung
  (Dread Disease)
  Die „Schwere Krankheitenversicherung“ - im englischen auch Dread-Disease-Versicherung 
  genannt - leistet bereits bei der Feststellung bestimmter schwerer Krankheiten bzw. bei der 
  Anwendung bestimmter Behandlungsmethoden. Neben Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, 
  multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen gehören noch fast 30 weitere 
  Krankheiten zum Leistungskatalog vieler Versicherer.
  Wenn eine tödliche Krankheit wie Krebs oder ein Herzinfarkt diagnostiziert oder eine 
  Behandlung wie eine Bypass-Operation erforderlich wird, dann greifen die herkömmlichen 
  Mittel der finanziellen Absicherung nicht immer im gewünschten oder auch erwartenden 
  Umfang. Neben der Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder anderen 
  für diesen Fall vorhandenen Leistungen, kann trotzdem eine Versorgungslücke mit 
  existenziellen Folgen entstehen. Dies gilt besonders dann, wenn Krankheiten einen 
  Selbständigen oder Freiberufler für längere Zeit von seinem Betrieb fern halten.
  Die „Schwere Krankheitenversicherung“ unterscheidet sich wieder sehr von der Berufs- und 
  auch von der Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie kann diese beiden Absicherungen nie wirklich 
  ersetzen, sondern maximal nur ergänzen. Daher kann sie nur unter bestimmten Umständen 
  im Einzelfall eine Alternative zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein. Dies gilt 
  speziell wieder bei schwierig zu versichernden Berufen (Künstler, Sportler ,usw.) oder bei 
  Einschränkungen der Gesundheit, die eine Absicherung bei der Berufs- oder Erwerbsunf-
  ähigkeitsversicherung unmöglich oder zu teuer machen. Darüber hinaus kann sie neben 
  einer vorhandenen Berufsunfähigkeitsrente Risiken abdecken, die aufgrund ihrer ungewöhn-
  lichen Absicherungshöhe über eine gewünschte BU-Rente nicht mehr zu versichern wären 
  (z.B. "Keyman-Policen" = wichtige Funktionsträger in Firmen).
  Für uns ist daher die „Schwere Krankheitenversicherung“ in der Regel nur dritte Wahl nach 
  der Berufs- und der Erwerbsunfähigkeitsrente.
   
  Kombinationsangebote
  Neben den oben erläuterten einzelnen Absicherungsformen, werden seit einiger Zeit auch 
  Mischformen oder Kombinationen aus Unfallversicherung, Grundfähigkeitenabsicherung, 
  Schwere Krankheitenversicherung und Pflegeversicherung angeboten.
  Diese Produkte muss man aufgrund der großen Komplexität sehr genau prüfen, um zukünf-
  tigen Enttäuschungen im Schadenfall vorzubeugen. Wie immer beim „Versicherungsmar-
  keting“ suggerieren diese Produkte ein „Rund-um-sorglos-Paket“, was sie aber absolut nicht 
  sind.
  In der Regel wird bei diesen Produkten eine Rentenleistung erbracht, wenn man bestimmte, 
  in den Bedingungen aufgezählte Grundfähigkeiten, verliert (z. B. Sprechen, Sehen, Hören 
  etc.), eine unfallbedingte Invalidität eintritt, man pflegebedürftig wird oder bei Eintritt einer 
  in den Bedingungen genau definierten schweren Krankheiten (z. B. schwere Lungen-, Leber-
  , Nieren-, Herzerkrankung, Geistesstörung, Krebs).
  Die Fähigkeit, eine konkrete Berufstätigkeit ausüben zu können spielt in diesen Kombina-
  tionen keine Rolle, weshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen 
  diesen Produkten vorzuziehen ist.
  Empfehlenswert sind diese Mischformen, wenn aufgrund der Gesundheit, der Berufstätigkeit 
  oder aus finanziellen Gründen die Berufsunfähigkeits- oder auch die Erwerbsunfähigkeits-
 
 
 
  
 
 
 
  Von 2003 bis 2017 Ihr Versicherungsmakler in Arheilgen
  
 
 
  Seit 1. August 2017 Versicherungsmakler in Messel