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Versicherungen der Arbeitskraft
Hier haben wir für Sie Versicherungen aufgeführt, die allesamt nötig und hilfreich sein
können um den größten Vermögenswert Ihres Lebens abzusichern - die Fähigkeit zur Arbeit.
Es handelt sich um private Versicherungen, die bei Ausfall der Arbeitsfähigkeit eine
finanzielle Leistung (eine Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung) erbringen, um den
wirtschaftlichen „Schaden“ durch den Ausfall Ihrer Arbeitskraft zu ersetzen bzw. zu
minimieren. Da fast alle Menschen von ihrer Fähigkeit zu arbeiten leben und dies in der
Regel das größte wirtschaftliche "Vermögen" eines jeden darstellt, gehört diese Absicherung
zu den absoluten „Muss-Versicherungen“.
Wichtige Grundlagen für die Höhe der Beiträge sind der Gesundheitszustand des
Antragsstellers, das Alter, das Geschlecht, der Beruf, die Laufzeit der Absicherung und die
Höhe der gewünschten Leistungen.
Hier ein kurzer Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, ihre Qualitäten, ihre
Grenzen und die wesentlichsten Gründe für einen Abschluss einer solchen Absicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Form der Absicherung empfehlen wir jedem Menschen. Versichert ist hier immer der
individuelle Beruf, der zum Zeitpunkt des möglichen Schadens (Krankheit, Unfall, Verschleiß)
ausgeübt wird. Die Versicherungsbedingungen sind von hoher Qualität und sehr
verbraucherfreundlich. Sehr wichtig sind hier absolut korrekte Angaben beim Antrag zur
Gesundheit und zum Beruf. Es gibt einen großen Wettbewerb zwischen den
Versicherungsgesellschaften mit der Folge von teilweise sehr günstigen Beiträgen und sehr
guten Versicherungsbedingungen. Die Auswahl zwischen den Angeboten sollte sich an den
folgenden Kriterien orientieren: qualitativ hochwertigen Versicherungsbedingungen,
Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Thema Berufsunfähigkeit (BU), guter und fairer
Schadensregulierung und natürlich auch, aber an letzter Stelle, einem günstigen Beitrag
erfolgen.
Die Versicherung wird in der Form einer "selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung"
(SBU oder BU) oder auch als "Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung" (BUZ) angeboten.
In der SBU wird ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert, in der BUZ wird
diese Absicherung z.B. mit einer => Hinterbliebenenversorgung , einer => Rentenversiche-
rung oder einer Kapitallebensversicherung kombiniert.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Der Begriff " erwerbsunfähig" wird häufig falsch interpretiert. Er bedeutet nicht, dass es
ausreicht, in "seinem" zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr tätig sein zu können, sondern
dass man darüberhinaus keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann.
"Erwerbsunfähigkeit" ist auch nicht dasselbe wie "Erwerbsminderung", wie sie z. B. in der
gesetzliche Rentenversicherung abgesichert ist. Es besteht aber eine große Nähe beider
Begrifflichkeiten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist aufgrund der konkreten
Tätigkeitsabsicherung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung immer vorzuziehen. Es ist
wesentlich einfacher, "nur" in seinem Beruf "berufsunfähig" zu werden, als in "allen" Berufen
"erwerbsunfähig" zu sein.
Eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung ist evtuell eine sinnvolle Alternativempfehlen, wenn
wegen des hohen Risikos des ausgeübten Berufes (z. B. Fliesenleger, Dachdecker) eine
Berufsunfähigkeitsversicherung nicht finanzierbar oder auch nicht versicherbar (Künstler,
Sportler) ist. Der Beitrag einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegt je nch Beruf ca. 30 %
unter dem Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung versichert im Gegensatz zur Berufs- oder Erwerbsunfähig-
keitsversicherung nur bestimmte menschliche Fähigkeiten und nicht den konkreten Beruf
bzw. die Erwerbsfähigkeit. Der Leistungsfall tritt hier ein, wenn bestimmte Grundfähigkeiten
in Folge einer Krankheit, alterungsbedingtem Verschleiß oder eines Unfalls verloren gehen.
Es gibt eine Liste von genau beschriebenen Fähigkeiten, wie z. B. das Sehen, das Sprechen,
das Hören, der Gebrauch der Hände, das Gehen, das Sitzen usw.. Aus dieser Liste müssen
einzelne oder auch mehrere Fähigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können, damit die
versicherte Rente gezahlt wird.
Der Leistungseintritt ist, im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsabsicherung, klar durch die
Aufzählung der versicherten Fähigkeiten definiert. Die Grundfähigkeitenabsicherung ist somit
sehr schematisch und nicht so individuell bei der Prüfung einer Leistungspflicht.
Der Verlust einer Grundfähigkeit muss nicht zwangsläufig auch zum Verlust der Arbeitsfähig-
keit führen, weshalb weiterhin auch ein Arbeitseinkommen erzielt werden kann. Umgekehrt
kann es auch sein, dass die Arbeitsfähigkeit aufgrund einer Erkrankung/Beeinträchtigung
verloren geht, dies aber wiederum kein in den Bedingungen aufgezählter Leistungsgrund ist
und somit trotz Verlust der Arbeitsfähigkeit keine Rente gezahlt wird.
Die Grundfähigkeitsversicherung unterscheidet sich sehr stark von der Berufs- und auch von
der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese Absicherung kann daher nur unter bestimmten
Umständen im Einzelfall eine Alternative zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung
sein. Dies gilt speziell bei schwierig zu versichernden Berufen (Künstler, Sportler, usw.) oder
bei Einschränkungen der Gesundheit, die eine Absicherung bei der Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeitsversicherung unmöglich oder zu teuer machen.
Für uns ist die Grundunfähigkeitsrente daher in der Regel dritte Wahl nach der Berufs- und
der Erwerbsunfähigkeitsrente.
Unfallversicherung
In den Versicherungsbedingungen wir der „Unfall“ wie folgt definiert:
„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper
wirkendes Ereignis/Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Schon an dieser Beschreibung ist erkennbar, dass eine Unfallversicherung immer nur zahlt,
wenn ein Unfall die Ursache für die körperliche Beeinträchtigung darstellt. Daher sind z. B.
in der Regel Krankheiten, Verschleiß oder auch psychische Beschwerden nicht versichert.
Es können verschiedene Leistungsarten vereinbart werden. Die zentrale Leistung ist jedoch
die Invaliditätsleistung. Diese stellt dem Versicherten eine Kapitalsumme zur Verfügung,
sollten nach einem Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zurückbleiben. Mit
dieser Kapitalsumme können dann Maßnahmen wie beispielsweise behindertengerechter
Umbau des eigenen Hauses oder Einkommenseinbußen finanziert werden.
Eine Unfallversicherung ist eine sehr schematische Absicherung, welche bei einer Antrag-
stellung nur eingeschränkt die Berufstätigkeit, die Gesundheit, das Geschlecht und eventuell
ausgeübte Sportarten berücksichtigt. Die Zahlung einer größeren Kapitalleistung oder einer
Rente ist nur vom ermittelten Invaliditätsgrad nach einem Unfall abhängig. Die Fähigkeit zur
Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder eines speziellen Hobbys spielt keinerlei Rolle.
Aus unserer Sicht empfiehlt sich eine Unfallversicherung daher nur als Ergänzungsabsiche-
rung zu einer Berufsunfähigkeitsrente bzw. für Personen mit erhöhtem Unfallrisiko (aufgrund
des Berufes oder Hobbys) oder für bestimmte Personengruppen (Kinder, Rentner) die keine
Berufsunfähigkeitsabsicherung erhalten können.
Schwere Krankheitenversicherung
(Dread Disease)
Die „Schwere Krankheitenversicherung“ - im englischen auch Dread-Disease-Versicherung
genannt - leistet bereits bei der Feststellung bestimmter schwerer Krankheiten bzw. bei der
Anwendung bestimmter Behandlungsmethoden. Neben Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall,
multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen gehören noch fast 30 weitere
Krankheiten zum Leistungskatalog vieler Versicherer.
Wenn eine tödliche Krankheit wie Krebs oder ein Herzinfarkt diagnostiziert oder eine
Behandlung wie eine Bypass-Operation erforderlich wird, dann greifen die herkömmlichen
Mittel der finanziellen Absicherung nicht immer im gewünschten oder auch erwartenden
Umfang. Neben der Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder anderen
für diesen Fall vorhandenen Leistungen, kann trotzdem eine Versorgungslücke mit
existenziellen Folgen entstehen. Dies gilt besonders dann, wenn Krankheiten einen
Selbständigen oder Freiberufler für längere Zeit von seinem Betrieb fern halten.
Die „Schwere Krankheitenversicherung“ unterscheidet sich wieder sehr von der Berufs- und
auch von der Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie kann diese beiden Absicherungen nie wirklich
ersetzen, sondern maximal nur ergänzen. Daher kann sie nur unter bestimmten Umständen
im Einzelfall eine Alternative zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein. Dies gilt
speziell wieder bei schwierig zu versichernden Berufen (Künstler, Sportler ,usw.) oder bei
Einschränkungen der Gesundheit, die eine Absicherung bei der Berufs- oder Erwerbsunf-
ähigkeitsversicherung unmöglich oder zu teuer machen. Darüber hinaus kann sie neben
einer vorhandenen Berufsunfähigkeitsrente Risiken abdecken, die aufgrund ihrer ungewöhn-
lichen Absicherungshöhe über eine gewünschte BU-Rente nicht mehr zu versichern wären
(z.B. "Keyman-Policen" = wichtige Funktionsträger in Firmen).
Für uns ist daher die „Schwere Krankheitenversicherung“ in der Regel nur dritte Wahl nach
der Berufs- und der Erwerbsunfähigkeitsrente.
Kombinationsangebote
Neben den oben erläuterten einzelnen Absicherungsformen, werden seit einiger Zeit auch
Mischformen oder Kombinationen aus Unfallversicherung, Grundfähigkeitenabsicherung,
Schwere Krankheitenversicherung und Pflegeversicherung angeboten.
Diese Produkte muss man aufgrund der großen Komplexität sehr genau prüfen, um zukünf-
tigen Enttäuschungen im Schadenfall vorzubeugen. Wie immer beim „Versicherungsmar-
keting“ suggerieren diese Produkte ein „Rund-um-sorglos-Paket“, was sie aber absolut nicht
sind.
In der Regel wird bei diesen Produkten eine Rentenleistung erbracht, wenn man bestimmte,
in den Bedingungen aufgezählte Grundfähigkeiten, verliert (z. B. Sprechen, Sehen, Hören
etc.), eine unfallbedingte Invalidität eintritt, man pflegebedürftig wird oder bei Eintritt einer
in den Bedingungen genau definierten schweren Krankheiten (z. B. schwere Lungen-, Leber-
, Nieren-, Herzerkrankung, Geistesstörung, Krebs).
Die Fähigkeit, eine konkrete Berufstätigkeit ausüben zu können spielt in diesen Kombina-
tionen keine Rolle, weshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen
diesen Produkten vorzuziehen ist.
Empfehlenswert sind diese Mischformen, wenn aufgrund der Gesundheit, der Berufstätigkeit
oder aus finanziellen Gründen die Berufsunfähigkeits- oder auch die Erwerbsunfähigkeits-
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