Ehrenamt
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Versicherungsschutz im Ehrenamt (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Auch ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe
im Gericht, ob als Wahlhelfer oder kommunaler Mandatsträger: Viele Bürgerinnen und Bürger
engagieren sich ehrenamtlich. Weil sie im Interesse der Allgemeinheit tätig werden, genießen sie wie
Arbeitnehmer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für den
Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Schule, einer Körperschaft
oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist, und nicht im Rahmen eines
Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
Versichert sind seit dem 1. Januar 2005 außerdem Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im
Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagieren, unabhängig davon, ob dies
direkt für die Kommune geschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied. Dies ist vor dem Hintergrund
bedeutsam, dass viele Kommunen verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen
Infrastruktur setzen.
Gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen können sich freiwillig versichern.
Zuständig hierfür ist in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Alle relevanten Informationen
dazu finden Sie hier.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in Zusammenarbeit mit den
Versicherungsträgern ein Infoblatt und eine Broschüre zum Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt
herausgegeben: Unter dem Titel "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement"
werden die Verbesserungen des Versicherungsschutzes zum 1. Januar 2005 erläutert.
Soweit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, bleibt der Unfallversicherungsschutz für
bürgerschaftliches Engagement weiter einer privaten Vorsorge vorbehalten. In manchen Ländern
bestehen zugunsten Ehrenamtlicher ergänzende Rahmenverträge zum Unfallversicherungsschutz.
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft bietet auf ihren Internetseiten neben weiteren umfassenden
Informationen zur Unfallversicherung für bürgerschaftlich Engagierte ein VBG-Ehrenamtstelefon: 040
5146-1970
Zu den Informationen der VBG betreffend Ehrenamt
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